ERBRECHT & VORSORGEPLANUNG
Ein weiterer Schwerpunkt ist die notarielle Beratung und Gestaltung im Erbrecht und bei der persönlichen Vorsorgeplanung.
Kroos I Kollegen berät umfassend, wenn Sie Verfügungen von Todes wegen treffen möchten. Dazu gehören die Erstellung eines Testamentes oder eines Erbvertrags.
Im Vorfeld einer persönlichen Vorsorgeplanung bzw. Vermögensnachfolge beraten wir Sie ausführlich bei Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und lassen dabei auch steuerliche Aspekte nicht außer Betracht. Die Erstellung von Vorsorgevollmachten und die Beratung zu deren Einsatz zu Lebzeiten gehört dabei ebenso zu unseren Kompetenzen.
Wir entwickeln nach ihren Bedürfnissen rechtssichere Erbfolgeregelungen und auch bei komplexen Gestaltungen sind wir ihr kompetenter Berater. Dabei berücksichtigen wir auch eine ausländische Staatsangehörigkeit oder im Ausland belegendes Vermögen, um im Erbfall Streit zu verhindern.
Die gesicherte persönliche Vorsorge- und Nachfolgeplanung sorgt für den Erhalt des Familienvermögens und insbesondere auch von Familienunternehmen. Hierzu gehört auch die Gestaltung von Stiftungslösungen oder vergleichbarer Gestaltungen.
Schließlich kümmern wir uns um die Abwicklung und Auseinandersetzung des Nachlasses im Erbfall. Die Auseinandersetzung der Erben geschieht häufig durch die von uns entworfenen und beurkundeten Erbauseinandersetzungsverträge und auch die Übertragung von Erbteilen kann für eine Umsetzung des Erblasserwillens beitragen.
Sollte es zwischen den Erben zu Streitigkeiten kommen unterstützen wir als neutraler Berater alle Beteiligten und helfen bei der Entwicklung geeigneter Lösungen.
Die Beurkundung von Erbscheinsanträgen und Anträgen auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen rundet unsere Dienstleistung auf dem Gebiet des Erbrechts ab.