GESELLSCHAFTSRECHT

Kroos I Kollegen berät seine in- und ausländischen Mandanten umfassend im Gesellschaftsrecht.

Dazu gehören insbesondere die Gründung und Transaktionen von Kapitalgesellschaften (GmbH, Unternehmergesellschaft und Aktiengesellschaften). Ebenso erfolgt eine maßgeschneiderte Beratung bei Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, die mit der Beurkundung und dem Vollzug der jeweiligen Maßnahme im Handelsregister abgeschlossen wird.

Wir beraten ausführlich bei Verschmelzungen und anderen Maßnahmen des Umwandlungsgesetzes und kümmern uns um einen raschen Vollzug.

Für alle Gesellschaftsformen werden die erforderlichen Anmeldungen zum Handelsregister vorgenommen und sofern erforderlich holen wir Apostillen ein und sorgen für sonstige Legalisationen.

Immobilienrecht. Eine unsere Gebiete.

IMMOBILIEN- & GRUNDSTÜCKSRECHT

Das Immobilien- und Grundstücksrecht gehört zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei.

Wir begleiten Sie auch beim Verkauf bzw. Kauf von Grundeigentum und erstellen den Kaufvertrag, überwachen im Rahmen des Vollzuges die Vertragsabwicklung und bleiben meist bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch auch Ihr Ansprechpartner.

Unsere notarielle Tätigkeit umfasst auch die Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung von Teilungserklärungen, Bauträgerverträgen sowie die Bestellung, Absicherung oder Löschung von Grundpfandrechten oder Dienstbarkeiten, Nießbrauchsrechten oder Vorkaufsrechten im Grundbuch.

Als Notar haben wir umfangreiche Erfahrungen bei der Erstellung und Begleitung von gewerblichen Immobilientransaktionen, auch bei der Abwicklung von Portfoliokaufverträgen.

Wir bieten damit eine umfassende notarielle Beratung und Unterstützung auf dem gesamten Gebiet des Immobilienrechts.

Notar Arbeit - Urkunde, Testament, Verträge - Anwaltskanzlei Westend Frankfurt am Main

ERBRECHT & VORSORGEPLANUNG

Ein weiterer Schwerpunkt ist die notarielle Beratung und Gestaltung im Erbrecht und bei der persönlichen Vorsorgeplanung.

Kroos I Kollegen berät umfassend, wenn Sie Verfügungen von Todes wegen treffen möchten. Dazu gehören die Erstellung eines Testamentes oder eines Erbvertrags.

Im Vorfeld einer persönlichen Vorsorgeplanung bzw. Vermögensnachfolge beraten wir Sie ausführlich bei Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und lassen dabei auch steuerliche Aspekte nicht außer Betracht. Die Erstellung von Vorsorgevollmachten und die Beratung zu deren Einsatz zu Lebzeiten gehört dabei ebenso zu unseren Kompetenzen.

Wir entwickeln nach ihren Bedürfnissen rechtssichere Erbfolgeregelungen und auch bei komplexen Gestaltungen sind wir ihr kompetenter Berater. Dabei berücksichtigen wir auch eine ausländische Staatsangehörigkeit oder im Ausland belegendes Vermögen, um im Erbfall Streit zu verhindern.

Die gesicherte persönliche Vorsorge- und Nachfolgeplanung sorgt für den Erhalt des Familienvermögens und insbesondere auch von Familienunternehmen. Hierzu gehört auch die Gestaltung von Stiftungslösungen oder vergleichbarer Gestaltungen.

Schließlich kümmern wir uns um die Abwicklung und Auseinandersetzung des Nachlasses im Erbfall. Die Auseinandersetzung der Erben geschieht häufig durch die von uns entworfenen und beurkundeten Erbauseinandersetzungsverträge und auch die Übertragung  von Erbteilen kann für eine Umsetzung des Erblasserwillens beitragen.

Sollte es zwischen den Erben zu Streitigkeiten kommen unterstützen wir als neutraler Berater alle Beteiligten und helfen bei der Entwicklung geeigneter Lösungen.

Die Beurkundung von Erbscheinsanträgen und Anträgen auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen rundet unsere Dienstleistung auf dem Gebiet des Erbrechts ab.

Verträge und Urkunden - Notar Frankfurt Westend

WEITERE RECHTSGEBIETE

Die Aufgaben eines Notars sind umfassend und kaum abschließend darstellbar. Die folgende Übersicht enthält daher nur eine Auswahl weiterer Kompetenzen von Kroos I Kollegen

  • Beratung und Beurkundung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Pflichtteils- und Erbverzichtsverträgen sowie der Ausschlagung von Erbschaften.
  • Beratung bei der Gründung gemeinnütziger Gesellschaften mit beschränkter Haftung und von Vereinen.
  • Errichtung von (gemeinnützigen) Stiftungen